Vollmacht
Vollmacht
Damit ich Sie anwaltlich vertreten kann benötige ich Ihre Bevollmächtigung in Form einer Vollmacht
Vollmacht
Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass durch die Unterzeichnung und Zusendung von Vollmachten oder Mandantenfragebögen nicht automatisch ein Mandatsverhältnis entsteht. Dieses ist von einem persönlichen oder telefonischem Gespräch und meiner Annahme des Mandates abhängig.
Mandantenfragebogen inkl.
Datenschutzerklärung
Im Mittelpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwalt steht immer die Akte des jeweiligen Falles. Die Akte stellt das grundlegende Arbeitsmittel des Rechtsanwalts dar. Deshalb muss bei Zustandekommen eines neuen Mandates immer eine neue Akte über den Fall angelegt werden. Dies geschieht normalerweise durch direkte Eingabe der Mandantendaten in ein Kanzleiprogramm oder indem der neue Mandant einen Mandantenfragebogen ausfüllt, der später dann mit der EDV-Software bearbeitet werden kann.
Die Datenschutzerklärung beschreibt, wie Daten (insbesondere personenbezogene Daten) von mir verarbeitet werden, das heißt, wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus wird durch die Datenschutzerklärung verdeutlicht, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Ihre Privatsphäre zu wahren.
Schweigepflicht-
entbindungserklärung
Insbesondere Ärzte, aber auch Angehörige anderer Heilberufe, Rechtsanwälte, etc. unterliegen der Schweigepflicht. Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, z. B. bei Körperverletzungen (u.a. bei einem Verkehrsunfall, eines Angriffes, usw.), aber auch im Rahmen von Arzthaftungsverfahren (Kunstfehler, mangelnde Aufklärung) setzt die genaue Kenntnis der Krankenunterlagen durch den bearbeitenden Rechtsanwalt voraus. Deshalb benötige ich in solchen Verfahren Ihre Erklärung über die Schweigepflichtentbindung.
Beratungshilfe
nebst Hinweisen
Falls Sie die Kosten eines Rechtsanwalts für die Beratung oder die außergerichtliche Vertretung nicht aufbringen können und Ihnen auch keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht , steht Ihnen wohlmöglich staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe zu.
Beratungshilfe nebst Hinweisen
Wenn Sie Beratungshilfe für ein außergerichtliches Verfahren beantragen möchten, können Sie den amtlichen Vordruck beim Niedersächsischen Landesjustizportal herunterladen, um die erforderlichen Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse zu machen und einen Beratungshilfeschein zu erhalten. Der Antrag muss beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes gestellt werden. Bei Bewilligung erhalten Sie dort einen Berechtigungsschein, welchen Sie dann bei mir einreichen können.
Prozesskosten-/
Verfahrenskosten-
hilfe nebst Hinweisen
Falls Sie die Kosten eines Rechtsanwalts für für ein gerichtliches Verfahren nicht aufbringen können und Ihnen auch keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht , steht Ihnen wohlmöglich staatliche Unterstützung in Form von Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe zu.
Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe nebst Hinweisen
Wenn Sie Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren beantragen möchten, können Sie den amtlichen Vordruck beim Niedersächsischen Landesjustizportal herunterladen, um die erforderlichen Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse zu machen.
Bitte reichen Sie dann das ausgefüllte Formular, unterschrieben nebst der notwendigen Nachweise bei mir ein, damit ich dieses im Klageverfahren einbringen kann.